Umfangreiche Änderungen bei Heizungs- und Sanierungsförderung – Das gilt ab 21. Juli 2026

Wer eine neue Heizung plant oder sein Haus energetisch sanieren möchte, sollte jetzt genau hinschauen: Die Bundesregierung hat die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) umfassend überarbeitet. Die neuen Förderbedingungen gelten ab dem 21. Juli 2026. Ziel der Reform ist es, die Förderung sozial gerechter, effizienter und langfristig planbarer zu gestalten. Für Eigentümer bedeutet das: Die Förderung bleibt attraktiv – die Rahmenbedingungen ändern sich jedoch deutlich.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Gezieltere Förderung nach Einkommen

Der Einkommensbonus wird künftig stärker gestaffelt. Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen profitieren von einer höheren Förderung, wodurch die finanzielle Unterstützung gezielter eingesetzt werden soll.

Neuer Familienzuschlag

Familien erhalten künftig einen zusätzlichen Zuschlag beim Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme. Damit soll insbesondere selbstgenutztes Wohneigentum noch stärker unterstützt werden.

Förderung entwickelt sich künftig schrittweise

Die maximal förderfähigen Investitionskosten sowie einzelne Bonusbestandteile werden in den kommenden Jahren schrittweise reduziert. Wer ohnehin eine Sanierung oder einen Heizungstausch plant, sollte deshalb nicht unnötig warten.

Wärmepumpen bleiben zentraler Bestandteil

Die Wärmepumpe bleibt auch künftig das wichtigste geförderte Heizsystem. Der bisherige Bonus für natürliche Kältemittel entfällt jedoch, da diese Technik künftig als Standard gilt.

Mehr Unterstützung für energetisch schlechte Gebäude

Der sogenannte Worst-Performing-Buildings-Bonus (WPB) wird erweitert. Davon profitieren künftig mehr Wohn- und Nichtwohngebäude mit besonders schlechter energetischer Qualität. Auch serielle Sanierungen werden stärker berücksichtigt.

KfW und BAFA bleiben die Ansprechpartner

An den bekannten Förderwegen ändert sich nichts. Die Antragstellung erfolgt weiterhin über KfW und BAFA. Während der technischen Umstellung vom 9. bis 20. Juli 2026 können allerdings keine neuen Bestätigungen zum Antrag (BzA) und Technischen Projektbeschreibungen (TPB) erstellt werden. Bereits vorbereitete Anträge mit gültigen Unterlagen können weiterhin nach den bisherigen Bedingungen eingereicht werden.

Was bedeutet das konkret für Eigentümer?

Die Reform zeigt deutlich: Eine frühzeitige Planung wird immer wichtiger.

Besonders sinnvoll ist eine zeitnahe Beratung, wenn Sie:

  • Ihre Öl- oder Gasheizung in den nächsten Jahren ersetzen möchten.
  • Eine umfassende energetische Sanierung planen.
  • Kürzlich ein älteres Haus gekauft haben.
  • Fördermittel optimal ausschöpfen möchten.
  • Den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) für weitere Fördervorteile nutzen möchten.

Eine professionelle Energieberatung hilft dabei, die passenden Förderprogramme zu kombinieren und Investitionen wirtschaftlich sinnvoll zu planen.

Jetzt beraten lassen

Die Förderlandschaft bleibt auch nach der Reform attraktiv – sie ist jedoch deutlich komplexer geworden. Wer frühzeitig plant, kann Fördermöglichkeiten optimal nutzen und kostspielige Fehler vermeiden.

Die Energieberatung Ehleiter begleitet Sie von der ersten Beratung über den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) bis zur Antragstellung bei BAFA und KfW. Wir beraten Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden kompetent und unabhängig in den Landkreisen Donau-Ries, Augsburg, Dillingen, Aichach-Friedberg, Neuburg-Schrobenhausen sowie darüber hinaus.

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