www.Energieberatung-Ehleiter.de

www.Energieberatung-Ehleiter.de

Unsere Rufnummer: 09090 9979939
Rufen Sie uns an, wir sind gerne für Sie da.
  • Home
  • Wohngebäude
      • Energieberatung BAFA
      • BEG-WG-Förderung
      • BEG-EM-Förderung
      • GEG-Nachweis
      • Energieausweis
      • Baubegleitung
      • Bauleitung
      • Schimmelberatung
      • Berechnung hyd. Abgleich
  • Nicht-Wohngebäude
      • Energieberatung Mittelstand
      • Energieberatung Kommunen
      • Energieaudits
      • BEG-NWG-Förderung
      • BEG-EM-Förderung
      • Energieausweis
      • GEG-Nachweis
      • Baubegleitung
      • Schimmelberatung
  • Messtechnik
      • BlowerDoorMessung
      • Leckageortung
      • U-Wertmessung
  • Aktuelles
  • Kontakt
  • Suche

Energieberatung Mittelstand

Energieberatung für den Mittelstand

Als mittelständisches Unternehmen haben Sie zahlreiche Herausforderungen zu meistern. Bei einer dieser möchte ich Ihnen gerne einen Portion Arbeit abnehmen. Im Rahmen einer Energieberatung für den Mittelstand möchte ich Ihr Unternehmen gemeinsam mit Ihnen (noch) energieeffizienter gestalten. Wie das funktionieren könnte, erkläre ich Ihnen gern.

Weiter lesen

Energieberatung für Kommunen

Energieberatung für Kommunen

Warum braucht es eine Energieberatung für Kommunen? Das liegt zum einen an der Masse an Energie, die die 12.000 Kommunen und Landkreise deutschlandweit und in Summe verbrauchen, und zum anderen sicherlich auch an Ihrer Vorbildfunktion für die Bürger in Ihrer Gemeinde, in Ihrer Marktgemeinde, in Ihrer Stadt oder in Ihrem Landkreis. Alle Kommunen und Landkreise zusammen nutzen in Summe etwa zwei Drittel dessen, was deutschlandweit an Energie verbraucht wird. Meine Zahlen sind das nicht, jedoch ist es meine Aufgabe, Ihnen eine Energieberatung für Ihre Kommune anzubieten.

Weiter lesen

Energieaudits

Energieaudits

Das aktuell gängigste Energieaudit trägt die Bezeichnung DIN EN 16247. Betreiben Sie ein kleines oder mittelständiges Unternehmen (KMU), ist ein Energieaudit keine Pflicht, aber inhaltlich durchaus sinnvoll und wird sogar mit 80 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst. Unabhängig von der Art und Größe Ihres Unternehmens können Sie Ihren Energieverbrauch senken und damit Energiekosten sparen.

Weiter lesen

Nicht-Wohngebäude-Förderung

Klimafreundlicher Neubau (KFN)

Das Programm "Klimafreundlicher Neubau" (KFN) startet ab dem 01.03.2023 für den Neubaubereich. Das Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau" gibt es für Nicht-Wohngebäude und für Wohngebäude.

BEG-NWG-Förderung sanieren

Eine Sanierung zum Effizinzgebäude wird weiterhin gefördert mit einem zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss

Weiter lesen

BEG-EM-Förderung

Die BEG EM 2023 gilt auch für Nicht-Wohngebäude

Die BEG EM 2023, hinter der sich das Bundesförderprogramm für effiziente Gebäude verbirgt, gibt es für Wohngebäude und für Nicht-Wohngebäude. Die Neuauflage der bisherigen Einzelmaßnahmenförderung rückt die Gebäudehülle, die Heizungstechnik und die Fachplanung für die Arbeiten in den Fokus. Die Grundzüge für Wohngebäude und für Nicht-Wohngebäude unterscheiden sich nur in wenigen Details. Gerne erläutere ich Ihnen, welche Maßnahmen in Ihrem Nicht-Wohngebäude nach BEG EM 2023 zuschussfähig sind. Ein vergleichsweise neuer Part der Förderung ist die Bezuschussung zur Technik, die Optimierungspotential in puncto Energieeffizienz bietet.

Weiter lesen

Energieausweis

Energieausweis für Nicht-Wohngebäude
Die Pflicht, einen Energieausweis zu haben, besteht nicht nur für Wohngebäude, sondern auch für Nicht-Wohngebäude. Das bedeutet: Bei Verkauf oder Neu-Vermietung eines Nicht-Wohngebäudes muss der Energieausweis vorgelegt werden. Zudem muss der Energieausweis für Nicht-Wohngebäude in eben diesem gut sichtbar ausgehängt werden. Ausgenommen von der Ausweispflicht für Nicht-Wohngebäude sind Immobilien, die kaum genutzt werden (weniger als drei Monate im Jahr), die nicht einmal auf eine Fläche von 50 Quadratmetern kommen oder die unter Denkmalschutz stehen.

Weiter lesen

GEG-Nachweis

GEG-Nachweis für Nicht-Wohngebäude
Der GEG-Nachweis ist rein mit Blick auf die Bezeichnung ein Novum, inhaltlich ist der GEG-Nachweis Ihnen allerdings in weiten Teilen bekannt. Bis November 2020 wurde der GEG-Nachweis als EnEV-Nachweis bezeichnet. Auch die Bezeichnung als Wärmeschutzberechnung oder als öffentlich-rechtlicher Nachweis war geläufig. Nun aber hat er einen neuen Namen. Grundlage für den GEG-Nachweis ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Den GEG-Nachweis gibt es sowohl für Wohngebäude als auch für Nicht-Wohngebäude.

Weiter lesen

Baubegleitung

Baubegleitung für Maßnahmen an Nicht-Wohngebäuden

Die Baubegleitung ist für mich die logische Konsequenz aus einem Konzept, das wir gemeinsam abgestimmt haben, um Ihre kommunale Liegenschaft oder Ihr Unternehmen energieeffizienter zu machen. Ganz egal, um welche Einzelmaßnahme es sich handelt – für mich ist die Baubegleitung der Maßnahme an Ihrem Nicht-Wohngebäude in gewisser Hinsicht die Umsetzung und Fertigstellung meiner Ideen als Energieberater.

Weiter lesen

Schimmelberatung

Schimmelberatung in Nicht-Wohngebäuden
Schimmel kann die Mitarbeiter Ihres Unternehmens krank machen sowie kommunale Liegenschaften nachhaltig schädigen. Damit das nicht passiert, möchte ich Ihnen gerne bei einer Beratung vor Ort aufzeigen, welche Probleme möglicherweise bereits in Ihren Nicht-Wohngebäuden bestehen, wie Sie sie lösen können und, was Sie tun können, um Schimmelbefall von Grund auf zu vermeiden.

Weiter lesen

kategorie nicht wohngebaeude 001

Nicht-Wohngebäude
Als zertifizierter Energieberater ist es meine Aufgabe, Nicht-Wohngebäude und Wohngebäude mit Blick auf ihre Energieeffizienz zu prüfen.

In Wohngebäuden geht es dabei oft um den Wunsch, die Energiekosten betriebsseitig zu reduzieren. Das heißt, dass Maßnahmen nachgefragt werden (an den Energiepreisen kann nämlich auch ich nicht rütteln), damit Strom, Wärme und Wasser weniger teuer werden. Hinzu kommen der Wohlfühl- und Komfortfaktor, der gerade in Wohngebäuden eine große Rolle spielt. So geht es beispielsweise darum, über automatisierte Heiz- und Lüftungsanlagen einen gesunden Luftaustausch zu ermöglichen, der für Wohlfühlambiente und frische Luft in einem Aufwasch sorgt.

In Nicht-Wohngebäuden liegen die Schwerpunkte etwas anders. Doch wer verbirgt sich eigentlich als Eigentümer hinter Nicht-Wohngebäuden? Kommunen, Landkreise, Kirchen, Vereine und andere Organisationen unterhalten Nicht-Wohngebäude – also in Form von Vereinsheimen und Gemeinschaftshäusern, aber auch in Form von Kindergarten und Bauhof, die mitunter die klassischen kommunalen Betriebsstätten sind. Auch sind Unternehmen Inhaber von Nicht-Wohngebäuden. Was Wohngebäude und Nicht-Wohngebäude energietechnisch unterscheidet, sind meist die Dimensionen.

Zahlreiche Leistungen – für Sie und Ihr Nicht-Wohngebäude
Nicht-Wohngebäude lassen sich nur schwer über den sprichwörtlichen einen Kamm scheren, denn sie haben ganz unterschiedliche Ansprüche. Während im Kindergarten Heizen und Lüften wichtige Themen sind, geht es in einer Produktionshalle eher um eine dichte Gebäudehülle, sonst steigen die ohnehin bereits teuren Energiekosten beinahe ins Unermessliche. Auch Automatisierungsansätze können energiesparend sein. In anderen kommunalen Liegenschaften, wie etwa in Feuerwehrhäusern und im Bauhof, gilt es Funktionsräume und Aufenthaltsräume zu integrieren, die ganz unterschiedlichen Anforderungen Rechnung tragen müssen.

Einzeln betrachtet gehören die folgenden Punkte zu meinem Leistungsspektrum für Nicht-Wohngebäude:

- Im Rahmen eines Energieaudits kann ich Ihnen den Status Quo Ihres Nicht-Wohngebäudes ermitteln. Dazu gehören die Dokumentation und die Bewertung des Energieverbrauchs Ihres Nicht-Wohngebäudes. Ob Sie im Anschluss an das Energieaudit kurzfristig umsetzbare Maßnahmen wählen, um Ihre Energieeffizienz zu optimieren, oder ob Sie eine Komplettmaßnahme oder einzelne Bausteine auf dem Weg zu mehr Energieeffizienz umsetzen möchten, entscheiden Sie. Ich liefere Ihnen zunächst nur Daten, Fakten und eine Übersicht der Möglichkeit als Entscheidungsgrundlage.

- Den KfW-Effizienzhaus-Standard gibt es nicht nur für Wohngebäude, sondern auch für Nicht-Wohngebäude. Möchten Sie diesen Standard mit Ihrem Nicht-Wohngebäude erreichen, müssen wir einen Plan erarbeiten, der im besten Fall die Werte des KfW-Effizienzhauses erfüllt und darüber hinaus ins IKU-Förderprogramm für Nicht-Wohngebäude fällt.

- Sanierungen von Wohngebäuden und Nicht-Wohngebäuden haben klassischerweise die Fassadendämmung, die Dachdämmung, den Einbau neuer Fenster sowie neuer Anlagentechnik zum Thema. Darüber hinaus informiere ich Sie gerne zu weiteren KfW-Einzelmaßnahmen für Nicht-Wohngebäude. Darunter fallen auch Maßnahmen zur Temperaturrückgewinnung, zum Wärmeschutz und zur Optimierung des Raumklimas.

- Seit dem 1. November 2020 stelle ich nun den GEG-Nachweis für Nicht-Wohngebäude aus. Diesen kennen Sie vielleicht eher unter dem Namen EnEV-Nachweis. Durch die Zusammenführung von mehreren Energiegesetzen erhielt nun auch diese Erfüllungserklärung einen neuen Namen. Nach wie vor habe ich die Berechtigung, diesen Nachweis für Ihr Nicht-Wohngebäude auszustellen.

- Unberührt von dieser Gesetzesänderung ist meine Berechtigung, Ihrem Nicht-Wohngebäude einen Energieausweis auszustellen. Welche Form des Ausweises Sie benötigen (den Bedarfs- oder Verbrauchsausweis), dürfen Sie bei Nicht-Wohngebäuden selbst entscheiden. Pflicht ist hingegen, diesen gut sichtbar im Gebäude zu platzieren.

Meine Beratungsleistungen für Nicht-Wohngebäude auf einen Blick
Neben dieses Leistungsspektrum, das ich für Nicht-Wohngebäude anbieten kann, reihen sich zahlreiche weitere Beratungsleistungen.

- Um eine bestmögliche Qualität in der Umsetzung Ihrer Sanierungsmaßnahme zu ermöglichen, empfehle ich Ihnen die Baubegleitung. Beauftragen Sie mich damit, kann ich die Maßnahme direkt begleiten und eingreifen, falls die ausführenden Betriebe suboptimal arbeiten, ungeeignetes Material verwenden oder Folgeschäden provozieren.

- Eine weitere Beratungsleistung meinerseits ist die Schimmelberatung. Diese dürfen Sie wörtlich verstehen, was bedeutet, dass ich Sie mit Blick auf eine vorhandene Schimmelbildung im Nicht-Wohngebäude oder mit Blick auf etwaige Gefahrenstellen beraten darf. Auch Präventivmaßnahmen sowie Maßnahmen, die der nachhaltigen Beseitigung des Schimmelpilzes dienen, darf ich anbieten. Ein Gutachten kann ich Ihnen hingegen nicht erstellen. Handelt es sich beispielsweise um eine Rechtsstreitigkeit, für die Sie ein Gutachten brauchen, kann ich Ihnen diese Leistung nicht anbieten.

Weitere Fragen zu meinen Leistungen für Nicht-Wohngebäude?
Ich hoffe sehr, dass ich Ihnen zeigen konnte, wie vielseitig mein Leistungs- und Beratungsportfolio für Sie als Eigentümer eines Nicht-Wohngebäudes ist. Zögern Sie nicht, die entsprechenden Detailseiten zu lesen, um einen tieferen Eindruck von meiner Arbeit und mir zu bekommen. Darüber hinaus möchte ich Sie einladen, sich bei mir zu melden. Gerne können wir uns Ihr Nicht-Wohngebäude gemeinsam ansehen, um etwaige Handlungsoptionen zu besprechen. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.


www.Energieberatung-Ehleiter.de © 2023

Ihr Kontakt zu uns

Telefon: 09090 9979939

E-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Anschrift

  • Gewerbering 6
  • 86698 Oberndorf

Service

  • Über uns
  • Impressum
  • Datenschutz

Login Form

  • Haben Sie den Benutzernamen vergessen?
  • Haben Sie das Passwort vergessen?