Baubegleitung für Maßnahmen an Nicht-Wohngebäuden

Die Baubegleitung ist für mich die logische Konsequenz aus einem Konzept, das wir gemeinsam abgestimmt haben, um Ihre kommunale Liegenschaft oder Ihr Unternehmen energieeffizienter zu machen. Ganz egal, um welche Einzelmaßnahme es sich handelt – für mich ist die Baubegleitung der Maßnahme an Ihrem Nicht-Wohngebäude in gewisser Hinsicht die Umsetzung und Fertigstellung meiner Ideen als Energieberater.

Baubegleitung heißt auf Qualität setzen

Die Baubegleitung bietet Ihnen den Vorteil, dass ich die Umsetzung des Sanierungsfahrplans direkt während der Bauzeit begleite. So kann ich prüfen, ob das richtige Material fachgerecht verbaut wird und die Pläne so umgesetzt werden, wie wir Sie gemeinsam abgestimmt haben. Diese enge Begleitung des Baufortschritts sorgt dafür, dass es keine Verzögerungen gibt, weil Mängel erst viel zu spät sichtbar werden und die Ausbesserung sehr viel zeitintensiver ist, als direkt gegensteuern zu können. Im schlimmsten Fall würden ohne baubegleitenden Sachverständigen Mängel überdeckt, die erst viel später sichtbar werden – beispielsweise, weil die unsachgemäße Ausführung dazu geführt hat, dass Folgeschäden (z.B. Schimmelbildung) zu beklagen sind. Als Baubegleiter übernehme ich die Rolle eines Qualitätskontrolleurs am Bau.

Als baubegleitender Sachverständiger habe ich das GEG im Blick

Neben der aktiven Qualitätskontrolle am Bau wache ich über die Einhaltung der neuen Gesetze. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist noch vergleichsweise neu; es gilt seit November 2020. Das GEG ist eine Zusammenfassung mehrerer einzelner Gesetze. Aus dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG), dem Energie-Wärmegesetz (EEWärmeG) und der Energieeinsparverordnung (EnEV) ist das GEG geworden, das sowohl Regelungen für Wohngebäude als auch für Nicht-Wohngebäude umfasst. Mit diesem Kniff seitens der Bundesregierung gibt es zwar nun nur noch ein Gesetzeswerk, das als Vorgabe für die energetische Sanierung und den energetischen Neubau gilt, allerdings sind auch hier weitere Novellierungen zu erwarten, die ich als Energieberater in meine tägliche Arbeit sowie in meine Tätigkeit als Baubegleiter einfließen lassen werde.

Baubegleitung heißt nicht Bauleitung

Im Rahmen einer Baubegleitung bin ich der Qualitätswächter über die Sanierung Ihres Nicht-Wohngebäudes. Ich habe einen Blick auf die beauftragten Gewerke, auf deren Materialwahl und auf die Ausführung der Arbeiten. Prüfend und regulierend kann ich eingreifen, wenn es um die Sanierungsmaßnahme geht. Allerdings bin ich auf der Baustelle nicht etwa weisungsberechtigt. Zum Vergleich: Als Bauleiter würde ich in die Rolle eines Bauunternehmers schlüpfen, der die Koordination der Gewerke, des Materialeinsatzes und andere Aufgaben auf der Baustelle übernimmt.

Der Unterschied zwischen der Baubegleitung für Wohngebäude und für Nicht-Wohngebäude liegt in der Förderung: Nur für Wohngebäude bzw. für die energetische Sanierung bzw. den Neubau von Wohnraum ist eine Baubegleiter-Förderung zu erhalten. Sollte sich hieran etwas ändern, teile ich Ihnen gerne im persönlichen Gespräch mit, welche Förderrichtlinien für Nicht-Wohngebäude gelten.

Weitere Fragen zur Baubegleitung für Nicht-Wohngebäude?

Ich hoffe sehr, dass ich Ihnen erklären konnte, was sich hinter der Baubegleitung verbirgt und welche Vorteile ein baubegleitender Sachverständiger Ihnen und Ihrem Nicht-Wohngebäude bietet. Für weitere Fragen zu diesem Thema stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.

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