Energieausweis für Nicht-Wohngebäude
Die Pflicht, einen Energieausweis zu haben, besteht nicht nur für Wohngebäude, sondern auch für Nicht-Wohngebäude. Das bedeutet: Bei Verkauf oder Neu-Vermietung eines Nicht-Wohngebäudes muss der Energieausweis vorgelegt werden. Zudem muss der Energieausweis für Nicht-Wohngebäude in eben diesem gut sichtbar ausgehängt werden. Ausgenommen von der Ausweispflicht für Nicht-Wohngebäude sind Immobilien, die kaum genutzt werden (weniger als drei Monate im Jahr), die nicht einmal auf eine Fläche von 50 Quadratmetern kommen oder die unter Denkmalschutz stehen.
Freie Wahl beim Energieausweis
Auch für Nicht-Wohngebäude gibt es zwei Varianten des Energieausweises:
1.) den Bedarfsausweis, der berechnet wird und dabei auf Baujahr, Fläche und andere fassbare Daten zurückgreift,
2.) und den Verbrauchsausweis, der Verbrauchsdaten des Gebäudes in die Berechnung miteinbezieht.
Der Aufbau des Energieausweises ist dem für Wohngebäude ähnlich. Neben Angaben zur Immobilie (Adresse, Baujahr, Anlagentechnik, etc.) gibt es entweder auf Seite 2 Angaben zum berechneten Energiebedarf (Bedarfsausweis) oder auf Seite 3 Kalkulationen zum Energieverbrauch (Verbrauchsausweis).
An dieser Stelle unterscheiden sich der Energieausweis für Wohngebäude und der Energieausweis für Nicht-Wohngebäude durchaus voneinander, denn im Energieausweis für Nicht-Wohngebäude ist sowohl der Heizverbrauch als auch der Stromverbrauch zu dokumentieren. Im Energieausweis für Wohngebäude reicht der Heizverbrauch.
Je nachdem, welche Art von Energieausweis Sie anfertigen lassen wollen, müssen Sie die wichtigsten Informationen dazu öffentlich zugänglich machen. Das heißt ganz konkret:
- Beim Bedarfsausweis müssen Sie Seite 1 und 2 öffentlich aushängen. Das gilt für kommunale Gebäude und Unternehmen deren Nutzfläche über 500 Quadratmetern liegt.
- Beim Verbrauchsausweis müssen Sie Seite 1 und 3 gut sichtbar aushängen.
Neben den Werten im Ausweis, die Sie vorweisen müssen, wenn Sie Ihr Nicht-Wohngebäude vermieten oder verkaufen wollen, könnte vor allem Seite 4 für Sie wichtige Informationen beinhalten. Hier erkläre ich Ihnen, welche Möglichkeiten es gibt, die Energie-Effizienz in Ihrem Nicht-Wohngebäude zu verbessern.
Gemeinsam besprechen wir die Inhalte des Energieausweises
Möchten Sie langfristig Geld sparen und aktiv zum Umweltschutz beitragen, kommen Sie nicht umhin, an den Werten im Energieausweis zu arbeiten, die verbessert werden müssen. Wo ich ansetzen würde, um besonders schnell Energie und Kosten zu sparen, oder welche Möglichkeiten es gibt, komplette Anlagen umzurüsten, erläutere ich Ihnen nicht nur schriftlich auf Seite 4 des Energieausweises. Gerne besprechen wir auch, ob es gut, sinnvoll und wirtschaftlich sein kann, eine Sanierungsmaßnahme umzusetzen bevor Sie beispielsweise den Verkauf Ihres Nicht-Wohngebäudes in die Wege leiten. Bedenken Sie, dass eine sehr gute Energiebilanz auch ein gutes Verkaufsargument für Nicht-Wohngebäude ist und nachhaltig die Umwelt schont. Reduziert sich die Menge an Energie, die Sie in Ihrem Gebäude verbrauchen, reduzieren sich damit auch die Kohlenstoffdioxid-Schadstoffe, die das Nicht-Wohngebäude in die Umwelt bläst.
Weitere Fragen zum Energieausweis für Nicht-Wohngebäude?
Ich hoffe sehr, dass ich Ihnen die Varianten, Chancen und Möglichkeiten des Energieausweises für Nicht-Wohngebäude ein Stück weit transparent machen konnte. Gehörten Sie zu den ersten, die sich vorbildlich um einen Energieausweis gekümmert haben, sollten Sie nun prüfen, ob dieser überhaupt noch gültig ist. Erstmals ausgestellt wurden Energieausweise im Jahr 2009. Gültig sind sie für zehn Jahre. Für weitere Fragen zu diesem Thema stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.