GEG-Nachweis für Nicht-Wohngebäude
Der GEG-Nachweis ist rein mit Blick auf die Bezeichnung ein Novum, inhaltlich ist der GEG-Nachweis Ihnen allerdings in weiten Teilen bekannt. Bis November 2020 wurde der GEG-Nachweis als EnEV-Nachweis bezeichnet. Auch die Bezeichnung als Wärmeschutzberechnung oder als öffentlich-rechtlicher Nachweis war geläufig. Nun aber hat er einen neuen Namen. Grundlage für den GEG-Nachweis ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Den GEG-Nachweis gibt es sowohl für Wohngebäude als auch für Nicht-Wohngebäude.

Aus drei Gesetzen wird nun ein neues Werk
Der GEG-Nachweis und das namensgebende GEG sind nicht etwa noch ein Gesetz, an das Sie sich als Eigentümer eines Nicht-Wohngebäudes halten müssen oder das ich in meiner Arbeit als zertifizierter Energieberater berücksichtigen muss. Das GEG ersetzt die Regelungen, die bis dato galten. Ziel soll es sein, mehr Einheitlichkeit in den unübersichtlichen Dschungel an Energiegesetzen zu bringen und das Klimaschutzprogramm sowie die darin festgelegten Ziele zu erreichen.

Das heißt: Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) gehen das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), das Energie-Wärmegesetz (EEWärmeG) und die Energieeinsparverordnung (EnEV) auf. Diese drei Gesetze sind ab November 2020 außer Kraft. 

Neues Gesetz – neuer GEG-Nachweis
Der GEG-Nachweis ist also die aktualisierte Variante den EnEV-Nachweis (denn die EnEV gilt nicht mehr) und der Nachfolger der Wärmeschutzberechnung bzw. des öffentlich-rechtlichen Nachweises. Inhaltlich betrachtet ist der GEG-Nachweis eine sogenannte Erfüllungserklärung. Dort steht, was wir an Ihrem Bestandsgebäude oder an Ihrem Neubau energietechnisch umgesetzt haben und, dass ich meiner Beratungspflicht nachgekommen bin. Das GEG ist ein deutsches Gesetz; länderspezifische, weitere Ausarbeitungen können folgen. Über diese kann ich Sie dann bei Bedarf detailliert im persönlichen Gespräch informieren.

Weitere Fragen zum GEG-Nachweis für Nicht-Wohngebäude?
Ich hoffe sehr, dass ich Ihnen das neue Gesetz sowie den GEG-Nachweis für Nicht-Wohngebäude, der aktiv Ihrerseits nach Abschluss der Sanierungs- oder Baumaßnahme einzureichen ist, so einfach wie möglich erklären konnte. Für weitere Fragen zu diesem Thema stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.

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