Nicht-Wohngebäude
Als zertifizierter Energieberater ist es meine Aufgabe, Nicht-Wohngebäude und Wohngebäude mit Blick auf ihre Energieeffizienz zu prüfen.
In Wohngebäuden geht es dabei oft um den Wunsch, die Energiekosten betriebsseitig zu reduzieren. Das heißt, dass Maßnahmen nachgefragt werden (an den Energiepreisen kann nämlich auch ich nicht rütteln), damit Strom, Wärme und Wasser weniger teuer werden. Hinzu kommen der Wohlfühl- und Komfortfaktor, der gerade in Wohngebäuden eine große Rolle spielt. So geht es beispielsweise darum, über automatisierte Heiz- und Lüftungsanlagen einen gesunden Luftaustausch zu ermöglichen, der für Wohlfühlambiente und frische Luft in einem Aufwasch sorgt.
In Nicht-Wohngebäuden liegen die Schwerpunkte etwas anders. Doch wer verbirgt sich eigentlich als Eigentümer hinter Nicht-Wohngebäuden? Kommunen, Landkreise, Kirchen, Vereine und andere Organisationen unterhalten Nicht-Wohngebäude – also in Form von Vereinsheimen und Gemeinschaftshäusern, aber auch in Form von Kindergarten und Bauhof, die mitunter die klassischen kommunalen Betriebsstätten sind. Auch sind Unternehmen Inhaber von Nicht-Wohngebäuden. Was Wohngebäude und Nicht-Wohngebäude energietechnisch unterscheidet, sind meist die Dimensionen.
Zahlreiche Leistungen – für Sie und Ihr Nicht-Wohngebäude
Nicht-Wohngebäude lassen sich nur schwer über den sprichwörtlichen einen Kamm scheren, denn sie haben ganz unterschiedliche Ansprüche. Während im Kindergarten Heizen und Lüften wichtige Themen sind, geht es in einer Produktionshalle eher um eine dichte Gebäudehülle, sonst steigen die ohnehin bereits teuren Energiekosten beinahe ins Unermessliche. Auch Automatisierungsansätze können energiesparend sein. In anderen kommunalen Liegenschaften, wie etwa in Feuerwehrhäusern und im Bauhof, gilt es Funktionsräume und Aufenthaltsräume zu integrieren, die ganz unterschiedlichen Anforderungen Rechnung tragen müssen.
Einzeln betrachtet gehören die folgenden Punkte zu meinem Leistungsspektrum für Nicht-Wohngebäude:
- Im Rahmen eines Energieaudits kann ich Ihnen den Status Quo Ihres Nicht-Wohngebäudes ermitteln. Dazu gehören die Dokumentation und die Bewertung des Energieverbrauchs Ihres Nicht-Wohngebäudes. Ob Sie im Anschluss an das Energieaudit kurzfristig umsetzbare Maßnahmen wählen, um Ihre Energieeffizienz zu optimieren, oder ob Sie eine Komplettmaßnahme oder einzelne Bausteine auf dem Weg zu mehr Energieeffizienz umsetzen möchten, entscheiden Sie. Ich liefere Ihnen zunächst nur Daten, Fakten und eine Übersicht der Möglichkeit als Entscheidungsgrundlage.
- Den KfW-Effizienzhaus-Standard gibt es nicht nur für Wohngebäude, sondern auch für Nicht-Wohngebäude. Möchten Sie diesen Standard mit Ihrem Nicht-Wohngebäude erreichen, müssen wir einen Plan erarbeiten, der im besten Fall die Werte des KfW-Effizienzhauses erfüllt und darüber hinaus ins IKU-Förderprogramm für Nicht-Wohngebäude fällt.
- Sanierungen von Wohngebäuden und Nicht-Wohngebäuden haben klassischerweise die Fassadendämmung, die Dachdämmung, den Einbau neuer Fenster sowie neuer Anlagentechnik zum Thema. Darüber hinaus informiere ich Sie gerne zu weiteren KfW-Einzelmaßnahmen für Nicht-Wohngebäude. Darunter fallen auch Maßnahmen zur Temperaturrückgewinnung, zum Wärmeschutz und zur Optimierung des Raumklimas.
- Seit dem 1. November 2020 stelle ich nun den GEG-Nachweis für Nicht-Wohngebäude aus. Diesen kennen Sie vielleicht eher unter dem Namen EnEV-Nachweis. Durch die Zusammenführung von mehreren Energiegesetzen erhielt nun auch diese Erfüllungserklärung einen neuen Namen. Nach wie vor habe ich die Berechtigung, diesen Nachweis für Ihr Nicht-Wohngebäude auszustellen.
- Unberührt von dieser Gesetzesänderung ist meine Berechtigung, Ihrem Nicht-Wohngebäude einen Energieausweis auszustellen. Welche Form des Ausweises Sie benötigen (den Bedarfs- oder Verbrauchsausweis), dürfen Sie bei Nicht-Wohngebäuden selbst entscheiden. Pflicht ist hingegen, diesen gut sichtbar im Gebäude zu platzieren.
Meine Beratungsleistungen für Nicht-Wohngebäude auf einen Blick
Neben dieses Leistungsspektrum, das ich für Nicht-Wohngebäude anbieten kann, reihen sich zahlreiche weitere Beratungsleistungen.
- Um eine bestmögliche Qualität in der Umsetzung Ihrer Sanierungsmaßnahme zu ermöglichen, empfehle ich Ihnen die Baubegleitung. Beauftragen Sie mich damit, kann ich die Maßnahme direkt begleiten und eingreifen, falls die ausführenden Betriebe suboptimal arbeiten, ungeeignetes Material verwenden oder Folgeschäden provozieren.
- Eine weitere Beratungsleistung meinerseits ist die Schimmelberatung. Diese dürfen Sie wörtlich verstehen, was bedeutet, dass ich Sie mit Blick auf eine vorhandene Schimmelbildung im Nicht-Wohngebäude oder mit Blick auf etwaige Gefahrenstellen beraten darf. Auch Präventivmaßnahmen sowie Maßnahmen, die der nachhaltigen Beseitigung des Schimmelpilzes dienen, darf ich anbieten. Ein Gutachten kann ich Ihnen hingegen nicht erstellen. Handelt es sich beispielsweise um eine Rechtsstreitigkeit, für die Sie ein Gutachten brauchen, kann ich Ihnen diese Leistung nicht anbieten.
Weitere Fragen zu meinen Leistungen für Nicht-Wohngebäude?
Ich hoffe sehr, dass ich Ihnen zeigen konnte, wie vielseitig mein Leistungs- und Beratungsportfolio für Sie als Eigentümer eines Nicht-Wohngebäudes ist. Zögern Sie nicht, die entsprechenden Detailseiten zu lesen, um einen tieferen Eindruck von meiner Arbeit und mir zu bekommen. Darüber hinaus möchte ich Sie einladen, sich bei mir zu melden. Gerne können wir uns Ihr Nicht-Wohngebäude gemeinsam ansehen, um etwaige Handlungsoptionen zu besprechen. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.