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Energieberatung BAFA

Energieberatung BAFA für Wohngebäude
Was steckt eigentlich in der Praxis hinter der Energieberatung der BAFA? Das möchte ich Ihnen anhand eines simplen Beispiels gerne erklären.

Sie wissen, dass Ihr Haus ein bestimmtes Alter hat. Sie kennen Heizung und Elektrik. Und Sie wissen auch, dass Ihr Wohngebäude – Ihr Dach und Ihre Außenwände – Sie warm und trocken halten. Das ist auch nicht der Ansatz der Energieberatung der BAFA. Die Idee dahinter ist, Ihnen zu zeigen, wie viel Energie Ihr Wohngebäude braucht und ob es vielleicht Stellen gibt, an denen Ihnen Energie ungenutzt entweicht. Diese Stellen aufzuspüren, ist meine Aufgabe als BAFA-Energieberater.

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Wohngebäude Förderung

Klimafreundlicher Neubau (KFN)

Ab dem 01.03.2023 startet das neue Förderprogramm, "Klimafreundlicher Neubau", kurz KFN, für den Neubaubereich. Das Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau" gibt es für Wohngebäude, ebenso für Nicht-Wohngebäude.

 BEG WG -Förderung sanieren

Weiterhin gibt es KFW-Effizienzhausförderungen bei Sanierungen von Wohngebäuden als zinsgünstige Kredite mit Tilgunszuschuss

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BEG-EM-Förderung

BEG EM 2023: Zuschüsse für Einzelmaßnahmen in Wohngebäuden

Im Jahr 2023 gab es einige neue Zuschussregelungen: Die BEG EM 2023 ist die geänderte Weiterführung der bisherigen Einzelmaßnahmenförderung, die KFN-Förderung 2023 ist die Neuauflage der KfW-Effizienzhaus-Neubauförderung. Das Bundesförderprogramm für effiziente Gebäude, kurz: BEG, sieht eine lange Liste an Einzelmaßnahmen vor. Im Fokus stehen dabei die Gebäudehülle, die Anlagentechnik, Heizungsanlagen und die Heizungsoptimierung. Welches Sanierungspotenzial sich daraus für Sie und Ihr Eigenheim ergeben könnte, erläutere ich Ihnen gerne im Zuge eines Beratungsgesprächs.

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GEG-Nachweis

GEG-Nachweis für Wohngebäude
Wenn Ihnen der GEG-Nachweis nichts sagt, möchte ich Sie zunächst einmal beruhigen: Der GEG-Nachweis basiert auf dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Beschlossen wurde dieses Gesetz erst im Juli 2020. In Kraft trat das GEG im November 2020. Nachdem der GEG-Nachweis nach einem Neubau bzw. nach einer Sanierungsmaßnahme an einem Wohngebäude vorzulegen ist, kann es also eine Weile dauern, bis Sie de facto mit dem GEG-Nachweis in Berührung kommen. Inhaltlich bekannt sein könnte der Nachweis Ihnen dennoch – als EnEV-Nachweis, als öffentlich-rechtlicher Nachweis oder als Wärmeschutzberechnung.

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Energieausweis

Energieausweis für Wohngebäude
Der Energieausweis ist der Steckbrief der Energieeffizienz eines Wohngebäudes. In dieser Funktion soll der Energieausweis all jenen, die sich mit dem Wohngebäude befassen, aufzeigen, wie es um die Energieeffizienz des Wohngebäudes bestellt ist.

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Baubegleitung

Baubegleitung für Maßnahmen an Wohngebäuden
Die Baubegleitung, die ein wenig danach klingt, als würde ich Sie buchstäblich an der Hand nehmen und durch Ihr Wohngebäude begleiten, hat eigentlich einen ganz anderen Hintergrund. Ziel der Baubegleitung, hinter der auch ein Zuschussprogramm der KfW steckt, war und ist es, die Energieberatung mit mehr Gehalt und Qualität auszustatten.

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Bauleitung

Bauleitung für Maßnahmen an Wohngebäuden
Wenn ich Ihnen anbiete, die Bauleitung für Ihren Neubau oder Ihr Sanierungsprojekt zu übernehmen, dann stelle ich Ihnen damit meine fachliche Qualifikation als Zimmerermeister und Energieberater zur Verfügung. Im besten Fall umfasst die Bauleitung für die Maßnahme an Ihrem Wohngebäude einzelne Aufgaben, die wir gemeinsam im Zuge einer Energieberatung formuliert haben.

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Schimmelberatung

Schimmelberatung in Wohngebäuden
Dass Schimmel in Wohngebäuden Sie und Ihre Familie krankmachen kann, wissen Sie ganz gewiss. Bezüglich der Schimmelberatung gibt es jedoch unterschiedliche Befugnisse, über die ich Sie gerne informieren möchte.

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Berechnung hyd. Abgleich

Berechnung des hydraulischen Abgleichs
Einen hydraulischen Abgleich zu berechnen, macht immer dann Sinn, wenn Ihre Heizung im Wohngebäude nicht mehr so arbeitet, wie sie sollte.

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kategorie wohngebaeude 001

Wohngebäude

Als zertifizierter Energieberater werfe ich einen Blick auf Wohngebäude und auf Nicht-Wohngebäude. Mein Ziel dabei ist es, Schwachstellen auszumachen. Das ist nicht etwa mein Metier, weil ich gerne nachweise, wo es hakt, sondern um Sie mit Blick auf etwaige Optimierungspotentiale bestmöglich zu beraten.
In Nicht-Wohngebäuden geht es meist um die Energieeffizienz, denn ein unmäßiger Energieverbrauch bedeutet auch, dass Unterhalt und Betrieb des Nicht-Wohngebäudes teuer sind. In Wohngebäuden geht es natürlich auch darum, Energiekosten zu sparen, denn das Geld können Sie sicherlich an anderer Stelle sinnvoller einsetzen. Doch in Ihrem Eigenheim geht es noch um etwas anderes: um wohlige Wärme, den regelmäßigen Austausch von verbrauchter Luft mithilfe von modernen Lüftungssystemen sowie um Heizsysteme, die effizient sind und die Umwelt nicht allzu sehr in Mitleidenschaft ziehen.

Ein bunter Strauß an Leistungen – für Sie und Ihr Wohngebäude
Aus diesen Ideen, worum es Ihnen in Ihrem Wohngebäude gehen könnte, habe ich einen bunten Strauß an Leistungen zusammengestellt, die ich Ihnen gerne auf den folgenden Seiten vorstellen möchte. Über diese Themen lesen Sie auf den folgenden Seiten weitere Details:

- Meine Ausbildung zum zertifizierten Energieberater ermöglicht es mir, für Ihr Wohngebäude einen Sanierungsfahrplan zu erstellen. Das bedeutet, dass ich Ihnen ein Konzept für eine Komplettsanierung oder für eine Schritt-für-Schritt-Sanierung erstellen kann. Auch um die Bezuschussung dieser Energieberatung kümmere ich mich für Sie.

- Die von mir geplante Sanierung mündet im besten Fall im Standard eines KfW-Effizienzhauses. Vorgaben, die zu erfüllen sind, liefert die KfW sowohl für Neubauten als auch für Bestandsgebäude – und zwar stets nach dem Prinzip: Je kleiner die Zahl ist, die hinter dem KfW-Effizienzhaus steht, desto weniger Energie wird verbraucht.

- Darüber hinaus sind KfW-Einzelmaßnahmen zuschuss- und förderfähig. Dabei geht es darum, an einzelnen Bauteilen, wie etwa an Fenstern oder am Dach, Sanierungsmaßnahmen umzusetzen, um eine bessere Energieeffizienz zu ermöglichen.

- Bis zum 31. Oktober 2020 habe ich für Wohngebäude den EnEV-Nachweis ausgestellt, den Sie vielleicht als öffentlich-rechtlichen Nachweis oder als Wärmeschutzberechnung kennen. Seit dem 1. November 2020 stelle ich nun den GEG-Nachweis aus. Inhaltlich handelt es sich immer um dasselbe: Die Nachweise dokumentieren durchgeführte Maßnahmen gesetzeskonform. Seit November 2020 gilt hier das Gebäudeenergiegesetz (GEG).

- Bereits seit einigen Jahren gibt es für Wohngebäude eine Ausweispflicht. Den sogenannten Energieausweis müssen Sie immer dann anfertigen lassen bzw. vorlegen können, wenn Sie eine Sanierungsmaßnahme an Ihrem Wohngebäude durchgeführt haben, wenn Sie einen Neubau errichtet haben oder wenn Sie planen, Ihr Wohngebäude zu verkaufen oder zu vermieten.

Meine Beratungsleistungen auf einen Blick
Neben diesem großen Themen- und Leistungsspektrum, das ich für Wohngebäude anbieten kann, reihen sich zahlreiche weitere Leistungen, die nicht minder beratungsintensiv sind, allerdings auf ganz vielfältige Art und Weise zum Einsatz kommen können.

- So biete ich Ihnen gerne an, mein Sanierungskonzept für Ihr Wohngebäude zu begleiten. In der Energieberatung wird diese Begleitung der Maßnahme, die sich über Planung, Ausschreibung, Angebotsauswahl, Ausführung, Abnahme und Bewertung der Maßnahme erstreckt, als Baubegleitung bezeichnet. Diese Leistung wird von der KfW gefördert, wenn Sie ein KfW-Produkt (einen KfW-Kredit bzw. einen KfW-Zuschuss) für Ihr Sanierungsprojekt in Anspruch nehmen.

- Bei der Bauleitung, die ich Ihnen ebenfalls anbieten kann, liegt der Fokus jedoch auf einem anderen Bereich. Während ich als Baubegleiter das Sanierungsprojekt an Ihrem Wohngebäude begleite, stehe ich als Bauleiter in der Pflicht – für eine fachgerechte Ausführung, für die Überwachung der Baugenehmigung und der Gewerke sowie für Organisation und Dokumentation.

- Daneben darf ich Sie als Schimmelberater mit Sachkundenachweis dahingehend informieren, was den Schimmelbefall in Ihrem Wohngebäude ausgelöst hat, welche Maßnahmen Sie ergreifen könnten und wie Sie künftig die Sporenbildung verhindern können.

- Hakt es hingegen an der Funktionsfähigkeit Ihrer Heizung, möchte ich Ihnen vorschlagen, einen hydraulischen Abgleich zu berechnen und durchzuführen.

Weitere Fragen zu meinen Leistungen für Wohngebäude?
Ich hoffe sehr, dass ich Ihnen zeigen konnte, wie vielseitig meine Leistungen rund um Wohngebäude sind. Zögern Sie nicht, die Detailseiten zu lesen, um einen weiteren Eindruck von mir und meiner Arbeit zu bekommen. Darüber hinaus möchte ich Sie einladen, sich bei mir zu melden. Gerne können wir uns Ihr Eigenheim gemeinsam ansehen. So lassen sich im Gespräch bereits Ansätze finden, was in Ihrem Wohngebäude für Wohlfühlmomente sorgt und an welchen Stellen es hapert. Zudem suchen wir natürlich nach den sichtbaren und unsichtbaren Energiefressern, die Ihnen Kosten verursachen – ohne dass diese im Verhältnis zur Leistung stehen. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.

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