Baubegleitung für Maßnahmen an Wohngebäuden
Die Baubegleitung, die ein wenig danach klingt, als würde ich Sie buchstäblich an der Hand nehmen und durch Ihr Wohngebäude begleiten, hat eigentlich einen ganz anderen Hintergrund. Ziel der Baubegleitung, hinter der auch ein Zuschussprogramm der KfW steckt, war und ist es, die Energieberatung mit mehr Gehalt und Qualität auszustatten.
Das bedeutet für die Praxis: Wenn Sie eine Maßnahme planen, die die KfW im Zuge der „Energieeffizient Bauen“- oder „Energieeffizient Sanieren“-Förderung bezuschusst, dann übernimmt die KfW auch einen Teil der Kosten, die für meine Arbeit als Energieberater anfallen. Der Förderumfang beläuft sich auf bis zu 50 Prozent der Kosten.
Baubegleitung – mit und ohne KfW
Ziel der Baubegleitung, die die KfW mit einem Zuschussprogramm belegt hat, ist die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen. Als Sachverständiger bin ich gelistet bei den Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes, kann Ihnen aber auch ohne KfW-Zuschuss eine Energieberatung anbieten, nach der ich Ihnen einen Sanierungsplan ausarbeiten darf.
Ziel des Sanierungsplanes wird dann sein, den Bedarf an Ihrem Wohngebäude zu ermitteln, um Ihnen eine Komplettsanierung oder Einzelmaßnahmen aufzuzeigen, die möglich sind, um die Energieeffizienz in Ihrem Wohngebäude zu verbessern. Mit beiden Fahrplänen auf dem Tisch können Sie dann entscheiden, ob Sie die Maßnahmen ohne KfW-Förderung oder mit KfW-Förderung umsetzen möchten. Entscheiden Sie sich für die KfW, können Sie sich auch die Kosten für meine Arbeit anteilig bezuschussen lassen.
Mit der Baubegleitung gehen Sie auf Nummer sicher
In dem Moment, in dem Sie mich mit der Baubegleitung Ihres Sanierungsprojekts oder Ihres Wohnhauses betrauen, gehen Sie auf Nummer sicher. Nun liegt es in meiner Verantwortung, dass die geplante Maßnahmen nicht nur mängelfrei umgesetzt werden, sondern auch den gesetzlichen Regelungen entsprechen, die seit November 2020 mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorliegen. Das ist ein großer Vorteil der professionellen Baubegleitung, die es Ihnen erspart seitenweise Gesetzestexte zu studieren.
Beauftragen Sie mich für eine Baubegleitung gehen wir gemeinsam durch die Sanierungsmaßnahme. Ich erstelle eine Bestandsanalyse, zeige Ihnen Schwachstellen und Verbesserungspotential auf, erstelle einen Beratungsbericht und erläutere Ihnen die Inhalte. Als Baubegleiter kann ich in die Planung, die Ausschreibung, die Angebotsauswahl, die Ausführung und die Abnahme der Maßnahme involviert sein. Inwiefern ich Sie als Baubegleiter in den einzelnen Schritten unterstützen soll – um Ihnen und der Maßnahme dienlich und nach KfW förderfähig zu sein –, besprechen wir im Vorfeld gemeinsam.
Eben diese Aufgaben wären laut den KfW-Richtlinien auch förderfähig, falls Sie die Maßnahme an Ihrem Wohngebäude über die KfW finanzieren und in der Folge zeitgleich mit dem Antrag auf die „Energieeffizient Bauen“- oder die „Energieeffizient Sanieren“-Förderung auch einen Zuschussantrag für die Baubegleitung stellen. Erhalten Sie die Zusage, dass Ihre Sanierungsmaßnahme förderfähig ist, erteilt die KfW Ihnen damit zeitgleich auch die Zusage, dass Sie die Zuschüsse für die Baubegleitung abrufen können.
Weitere Fragen zur Baubegleitung?
Ich hoffe sehr, dass ich Ihnen erklären konnte, was sich hinter der Baubegleitung verbirgt und welchen Nutzen Sie davon haben könnten. Für weitere Fragen zu diesem Thema stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung. Gerne führe ich auch für Sie eine Energieberatung durch und wir entscheiden dann, ob die erforderlichen Maßnahmen, um die Energieeffizienz in Ihrem Gebäude zu verbessern, zu den KfW-Programmen passen und Sie einen Zuschuss für die Baubegleitung erhalten können. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.