BEG EM: Zuschüsse für Einzelmaßnahmen in Wohngebäuden

Im Jahr 2023 gab es einige neue Zuschussregelungen: Die BEG EM ist die geänderte Weiterführung der bisherigen Einzelmaßnahmenförderung, die KFN-Förderung 2023 ist die Neuauflage der KfW-Effizienzhaus-Neubauförderung. Das Bundesförderprogramm für effiziente Gebäude, kurz: BEG, sieht eine lange Liste an Einzelmaßnahmen vor. Im Fokus stehen dabei die Gebäudehülle, die Anlagentechnik, Heizungsanlagen und die Heizungsoptimierung. Welches Sanierungspotenzial sich daraus für Sie und Ihr Eigenheim ergeben könnte, erläutere ich Ihnen gerne im Zuge eines Beratungsgesprächs.

Förderfähig nach BEG EM: die Gebäudehülle

Laut BEG EM sind unter anderem Maßnahmen an der Gebäudehülle förderfähig. Darunter fallen die Dämmung (Außenwände, Bodenflächen, Geschossdecken, Dachflächen), der Austausch von Türen und Fenstern sowie der Einbau von Sonnenschutzeinrichtungen. Welche Detailarbeiten – von Abbrucharbeiten über Erdaushub, Erhöhungen, Dämm- und Einbauarbeiten sowie der Wiederherstellung der Außenanlage mit Klingelanlage, Windfang und Fassadenbegründung – in Ihrem Haus förderfähig sind, besprechen wir gemeinsam in einem beratenden Informationsgespräch rund um die Förderung nach BEG EM. Die Einzelmaßnahmen zur Sanierung der Gebäudehülle sind im BEG EM mit einem Fördersatz von 15 Prozent belegt und kann mit einem iSFP-Bonus um weitere 5% erhöht werden.

Förderfähig nach BEG EM: die Anlagentechnik

Laut BEG EM werden raumlufttechnische Anlagen bezuschusst, die über eine Wärme-/Kälterückgewinnung verfügen. Einen Zuschuss gibt es für Einbau, Austausch und Optimierung sowie für den Einbau von spezieller Technik, die der Betriebs- und Verbrauchsoptimierung dient. Auch hier gilt: Im Rahmen der BEG EM werden im Zusammenhang stehende Arbeiten gefördert, wie etwa Maurerarbeiten, Malerarbeiten sowie Verkleidungen, Schalldämmung und weitere Maßnahmen, die für die Installation und Inbetriebnahme der Anlagentechnik nötig sind. Im Zuge der Planung der Maßnahme in Ihrem Wohngebäude können wir gemeinsam besprechen, wie sich die Förderung nach BEG EM zusammensetzen kann. Die Einzelmaßnahmen zur Sanierung der Anlagentechnik sind im BEG EM mit einem Fördersatz von 15 Prozent belegt.

Förderfähig nach BEG EM: Heizungstechnik und Heizungsoptimierung

Die Liste der Fördergegenstände im Rahmen der BEG EM ist lang. Demnach werden Solarkollektoranlagen, Biomasseheizungen, Wärmepumpen sowie weitere Heizungstechniken bezuschusst, über die ich Sie gerne im Rahmen eines Beratungsgesprächs informieren möchte. In diesem Zusammenhang gehören auch Optimierungsmaßnahmen an Ihrer Heizung in die Liste der Projekte, die nach BEG EM förderfähig sind. Hierunter fallen auch Maßnahmen, die nach einem hydraulischen Abgleich als sinnvoll erachtet werden – und auch nach der BEG EM zuschussfähig sind, wie etwa moderne Armaturen, die den Volumenstrom regeln, Thermostatventile, die Einstellung der Heizkurve sowie viele weitere Maßnahmen. Die Einzelmaßnahmen zur Sanierung der Heizungsanlagen sind im BEG EM mit einem Fördersatz von 30 bis 70 Prozent belegt. 

Förderfähig nach BEG EM: Planung und Beratung

Neben den Förderungen für Gebäudehülle, Anlagentechnik und Wärmeerzeugung sind auch die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung förderfähig. Darunter fallen Bestandsaufnahme, Konzept, Planung, Nachweisführung, Beratung und Baubegleitung. Die Planungsleistungen sind im BEG EM mit einem Fördersatz von 50 Prozent belegt.

Für Nicht-Wohngebäude gibt es ebenfalls eine Reihe von Einzelmaßnahmen, die ähnlich, aber nicht vollkommen identisch sind. Für gemischt genutzte Gebäude mit mehr als 50 Prozent Wohnnutzung gelten die Regelungen für Wohngebäude. Das heißt, dass der Einbau digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung gefördert wird. Auch die Erneuerung oder Erstinstallation von Lüftungsanlagen in Wohngebäuden ist förderfähig.

Weitere Boni wartet: der iSFP-Bonus 

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) informierte Anfang 2021 auch über zwei Zusatzboni. Der iSFP-Bonus in Höhe von fünf Prozent ist abrufbar, wenn die Sanierungsmaßnahme im Zuge des Förderprogramms „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ umgesetzt wird. Der iSFP-Bonus kann angewendet werden bei: Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung

Weitere Fragen zur BEG-EM-Förderung?

Ich hoffe sehr, dass ich Ihnen die neuen Möglichkeiten der BEG-EM-Förderung erläutern konnte. Für weitere Fragen zu diesem Thema stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.

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