Die BEG EM gilt auch für Nicht-Wohngebäude
Die BEG EM, hinter der sich das Bundesförderprogramm für effiziente Gebäude verbirgt, gibt es für Wohngebäude und für Nicht-Wohngebäude. Die Neuauflage der bisherigen Einzelmaßnahmenförderung rückt die Gebäudehülle, die Heizungstechnik und die Fachplanung für die Arbeiten in den Fokus. Die Grundzüge für Wohngebäude und für Nicht-Wohngebäude unterscheiden sich nur in wenigen Details. Gerne erläutere ich Ihnen, welche Maßnahmen in Ihrem Nicht-Wohngebäude nach BEG EM

zuschussfähig sind. Ein vergleichsweise neuer Part der Förderung ist die Bezuschussung zur Technik, die Optimierungspotential in puncto Energieeffizienz bietet.

Gefördert nach BEG EM: die Gebäudehülle

Laut BEG EM sind die Maßnahmen förderfähig, die die Energieeffizienz an Bestandsgebäuden erhöhen. Die Erneuerung oder Sanierung von Vorhangfassaden, die Dämmung von Außenwand, Dachfläche, Bodenfläche und Geschossdecken fallen ebenso unter die zuschussfähigen Kosten für die Außenhülle. Auch Fenster, Türen und Tore gehören zur Außenhülle und können – wenn sie saniert oder ausgetauscht werden, die Energieeffizienz zu verbessern – nach der BEG EM bezuschusst werden. Selbst Sonnenschutzeinrichtungen, die vor Wärme schützen und Tageslicht hereinlassen, gehören nach den Richtlinien der BEG EM zur Außenhülle.

Gefördert nach BEG EM: die Anlagentechnik

Laut BEG EM werden die Anlagen in Nicht-Wohngebäuden bezuschusst, die über eine Wärme-/Kälterückgewinnung verfügen. Einen Zuschuss nach BEG EM gibt es für Einbau, Austausch und Optimierung sowie für spezielle Digitalisierungstechniken, die der Betriebs- und Verbrauchsoptimierung dienen. Im Zuge der Planung der Maßnahme in Ihrem Unternehmen oder Ihrer kommunalen Liegenschaft können wir gemeinsam besprechen, wie sich die Förderung nach BEG EM zusammensetzen kann.

Gefördert nach BEG EM: Heizungstechnik und Heizungsoptimierung

Die Liste der Zuschüsse im Rahmen der BEG EM ist lang. Laut KFW werden diverse Heizvarianten bezuschusst, wie etwa Solarkollektoranalgen, Biomasseheizungen und Wärmepumpen. Gerne können wir in einem Beratungsgespräch eruieren, welche Heizungstechnik in Ihr Unternehmen passt oder welche Form der Heizungsoptimierung Ihnen eine effizientere Form der Wärmeregulierung ermöglicht.

Das gilt laut BEG EM speziell für Nicht-Wohngebäude

Mit Blick auf die Einzelmaßnahmen gibt es einige Spezialitäten, die ausschließlich für Nicht-Wohngebäude gelten: So wird die Erneuerung und der Einbau von Toren im Zuge der Sanierung der Außenhülle bei Nicht-Wohngebäuden gefördert.

Ausschließlich oder erstmals in Nicht-Wohngebäuden werden unter anderem diese Maßnahmen nach BEG EM gefördert:

  • Erstinstallation bzw. Erneuerung von Lüftungsanlagen, die für eine bedarfsgerechte Zu- und Abluft sorgen; Austausch von Einzelkomponenten in Lüftungsanlagen
  • Einbau von Mess-, Regelungs- und Steuertechnik zur Regelung von Beleuchtungsanlagen, Klima- und Lüftungsanlagen, Heizungssystemen und Energiemanagementsystemen
  • Einbau energieeffizienter Kälte- und Kompressionskälteanlagen inkl. hydraulischem Abgleich und Dämmmaßnahmen
  • Einbau energieeffizienter Beleuchtung (hohe Lichtausbeute, hoher Lichtstromerhalt)

Selbst für Mischgebäude, bei denen mehr als 50 Prozent des Wohnraumes für die Wohnnutzung reserviert ist, gilt: Für die Wohngebäudeanteile, die nicht als Wohnraum dienen, kann die BEG EM als Zuschuss beantragt werden. Darüber hinaus sind die meisten Maßnahmen förderfähig, die auch für Wohngebäude gelten. Bei Gebäudehülle, Anlagen- und Heizungstechnik belaufen sich die Zuschüsse auf 15 bis 70 Prozent je nach Art der Maßnahme.

Weitere Fragen zur BEG EM für Nicht-Wohngebäude?

Ich hoffe sehr, dass ich Ihnen die BEG EM für Nicht-Wohngebäude ein Stück weit transparent machen konnte. Für weitere Fragen zu diesem Thema stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.

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