Schimmelberatung in Nicht-Wohngebäuden
Schimmel kann die Mitarbeiter Ihres Unternehmens krank machen sowie kommunale Liegenschaften nachhaltig schädigen. Damit das nicht passiert, möchte ich Ihnen gerne bei einer Beratung vor Ort aufzeigen, welche Probleme möglicherweise bereits in Ihren Nicht-Wohngebäuden bestehen, wie Sie sie lösen können und, was Sie tun können, um Schimmelbefall von Grund auf zu vermeiden.

Ein Schimmelberater ist kein Schimmelgutachter
Nachdem es auf den ersten Blick nur einen minimalen Unterschied der beiden Worte gibt, diese aber rechtlich und inhaltlich einen großen Unterschied machen, möchte ich Sie an dieser Stelle auf den Unterschied zwischen einer Schimmelberatung und einem Schimmelgutachten hinweisen.

- Ich habe einen Sachkundenachweis für Schimmelberatung in Innenräumen. Nach dieser Schulung und mit dieser Zertifizierung bin ich offiziell befugt, mit Ihnen Ihr Nicht-Wohngebäude zu inspizieren. Wir können prüfen, ob Ihr Nicht-Wohngebäude von Schimmel befallen ist und welche Möglichkeiten es gibt, diesen nachhaltig wieder zu entfernen. Auch zu Präventivmaßnahmen, die Schimmelbefall in Ihrem Nicht-Wohngebäude verhindern, kann ich Sie beraten. Darüber hinaus kann ich Sie auf Schwach- und Gefahrenstellen in Ihrem Nicht-Wohngebäude hinweisen.

- Allerdings bin ich kein Schimmelgutachter. Benötigen Sie ein Gutachten, das Ihnen aufzeigt bzw. offiziell bestätigt, warum sich Schimmel in Ihrem Nicht-Wohngebäude gebildet hat, kann ich Ihnen an dieser Stelle nicht weiterhelfen. Hierfür – beispielsweise für die Vorlage im Rahmen eines Rechtsstreits – kann ich Ihnen nicht die erforderlichen Gutachten erstellen. Dies darf ausschließlich ein Schimmelgutachter. Hierfür habe ich nicht die entsprechende Ausbildung absolviert.

Schimmelberatung in der Praxis
Wenn es Ihnen darum geht, beispielsweise an einem erst kürzlich erworbenen Nicht-Wohngebäude mögliche Schwachstellen auszumachen, die die Gefahr der Schimmelbildung bergen, können wir so vorgehen: Im Zuge einer Überprüfung Ihres Nicht-Wohngebäudes zeige ich Ihnen mögliche Schwachstellen an Ihrem Gebäude, die einen guten Nährboden für Schimmelsporen bieten.

Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn hohe Temperaturunterschiede aufeinandertreffen. Ein Beispiel aus der Praxis: Nach einer unsachgemäßen Sanierung der Gebäudehülle könnte diese zwar sehr dicht sein und nur wenig Energie verschwenden, allerdings ist diese nur nachhaltig effizient, wenn auch die Belüftungssituation durchdacht wurde. Sonst führt eine sanierte Gebäudehülle langfristig zur Schimmelbildung, weil das Nicht-Wohngebäude schlichtweg zu dicht ist.

Eine unsachgemäße Sanierung kann ein Fehler der Baufirma sein (weshalb ich Ihnen nachdrücklich dazu raten möchte, einen baubegleitenden Sachverständigen einzuschalten). Allerdings kann sich auch dann nach einer Sanierung Schimmel bilden, wenn nur ein Teilbereich saniert wurde. Wenn infolgedessen beispielsweise eine sanierte Fassade auf alte Fenster trifft (oder umgekehrt), werde ich Ihnen im Zuge der Schimmelberatung mitteilen müssen, dass Sie mit dieser Maßnahme für eine erhöhte Schimmelgefahr gesorgt haben.

Häufig helfen bereits einfache Maßnahmen, um Schimmelbildung vorzubeugen – zumindest dann, wenn keine Baumängel die Bildung von Schimmel begünstigen. Achten Sie grundsätzlich auf eine gute Durchlüftung Ihrer Nicht-Wohngebäude. Im Idealfall setzen Sie hierbei auf eine Automatisierung der Belüftungs- und Heizanlage, die beispielsweise als KfW-Einzelmaßnahme gefördert werden könnte.

Weitere Fragen zur Schimmelberatung für Nicht-Wohngebäude?
Ich hoffe sehr, dass ich Ihnen den Unterschied zwischen meiner Qualifikation als Schimmelberater mit Sachkundenachweis für die Schimmelberatung in Innenräumen und der Arbeit eines Schimmelgutachters verdeutlichen konnte. Für weitere Fragen zu diesem Thema stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.

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